Geschäftsbedingungen

AGB FORMIDABLE INTERIORS Stand 01.03.2019

1. Anwendungsbereich

1.1 Alle unsere Leistungen erfolgen ausschließlich zu unseren nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Vertragsschluss

2.1 Alle Vereinbarungen zwischen uns und dem Kunden bedürfen bei Vertragsabschluss der Textform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf diese Formerfordernis.

2.2 Wir behalten uns das Urheberrecht an Abbildungen, Zeichnungen, Plänen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen, sowie individuell entworfenen Möbeln oder Einbauten vor und somit die Möglichkeit eine anonyme Darstellung im Internet oder in anderen Medien zu Dokumentations- und Werbezwecken in Anspruch zu nehmen. Wenn diese vom Kunden nicht gewünscht wird, muss die Information darüber bei der Beauftragung erfolgen. 

3. Leistungsumfang und Preise

3.1 Wir erbringen die Leistungen, die in einem individuellen Angebot erstellt wurden. Leistungen, die dort nicht aufgezählt sind, sind vom Kunden gesondert zu vergüten.

3.2 Maße und andere Angaben über die Beschaffenheit der zu gestaltenden Räume, die FORMIDABLE INTERIORS dem Kunden liefert, sind ausschließlich zur persönlichen Nutzung durch den Kunden bestimmt. Beauftragt der Kunde bei der Gestaltung der Räume Dritte (z.B. Handwerker) so dürfen die Maße und Angaben den Dritten nicht als verbindliche Angaben zur Verfügung gestellt werden. Der Kunde muss die von Ihm beauftragten Dritten vielmehr zu einer eigenen Ermittlung der Maße und sonstigen Angaben veranlassen.

3.3 Sollte es während der Planung- oder Bauphase zu längeren Verzögerungen oder einem Baustopp kommen, welcher nicht in unserem Verschulden liegt, sind wir berechtigt, die in unserem Angebot aufgeführten Leistungen vollständig in Rechnung zu stellen. 

4. Vergütung

4.1 Sämtliche angebotenen Preise sind Nettopreise in Euro zuzüglich Umsatzssteuer.

4.2 Die Vergütung von FORMIDABLE INTERIORS erfolgt in der Regel auf Basis eines Angebots bzw. einer vom Kunden unterzeichneten Angebotsannahme. Ist dies nicht der Fall, erfolgt die Vergütung nach Zeitaufwand. Das Stundenhonorar beläuft sich auf € 95,00 netto.

4.3 Die Vergütung der Leistungen von FORMIDABLE INTERIORS ergibt sich aus der Leistungsübersicht des Angebots. Die Vergütung ist, sofern nichts ausdrücklich anders vereinbart nach den aufgeführten Zahlungskonditionen und Zeitpunkten welche im Angebot vereinbart sind zu zahlen. Sämtliche Phasen sind vorschüssig zu zahlen. FORMIDABLE INTERIORS behält sich vor im Rahmen des Angebots weitere Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen.

4.4 Sämtliche Sachen, Waren, Dienstleistungen, Muster und Werke bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen gegenüber FORMIDABLE INTERIORS Eigentum selbiger. Hierbei gilt ausdrücklich der erweiterte Eigentumsvorbehalt.

4.5 Selbst wenn kein erteilter Auftrag des Kunden vorliegt, dieser jedoch Leistungen von FORMIDABLE INTERIORS in Anspruch nimmt, deren Erbringung er üblicherweise nur gegen eine Vergütung erwarten durfte, so hat der Kunde die für diese Leistungen übliche Vergütung vorzunehmen.

4.6 Verzögert sich ein Projekt welche FORMIDABLE INTERIORS nicht verantworten muss, so dürfen sämtliche im Angebot aufgeführten Leistungen spätestens 6 Monate nach Angebotsannahme in Gänze abgerechnet werden – auch wenn diese noch nicht vollständig fertiggestellt sind. 

5. Termine, Abnahmen, Fristen und Verzug, Gewährleistung

5.1 Verbindliche Liefertermine und Fristen bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

5.2 Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, behördliche Anordnungen, Störungen der Telekommunikationsanlagen und -verbindungen, usw.), Lieferschwierigkeiten der Lieferanten von FORMIDABLE INTERIORS und Verzögerungen seitens des Kunden (z.B. verspätete Freigaben, verspätete Bereitstellung 
von erforderlichen Informationen und Unterlagen, etc.) hat FORMIDABLE INTERIORS nicht zu vertreten.
 Die Erbringung der vereinbarten Leistungen kann von FORMIDABLE INTERIORS um den dadurch entstandenen zeitlichen Verzug verspätet erfolgen, zzgl. einer angemessen Frist zur Koordinierung der zusätzlichen Arbeit. Dem Kunden entstehen hieraus keiner Schadenersatzansprüche, Haftung für Schäden und Folgeschäden sowie für entgangene Gewinne gegenüber FORMIDABLE INTERIORS.

5.3 Ohne anders lautende Vereinbarung sind Haftung und Schadensersatzansprüche des Kunden gegenüber FORMIDABLE INTERIORS prinzipiell auf den Auftragswert beschränkt.

6. Mängelansprüche

6.1 FORMIDABLE INTERIORS behält sich das Recht auf Gestaltungsfreiheit vor. Reklamationen zur innenarchitektonischen Lösung oder zur gestalterischen Ausarbeitung und Präsentation des Planungskonzepts sind ausgeschlossen.

6.2 Bei den übrigen Leistungen von FORMIDABLE INTERIORS muss der Kunde offensichtliche Mängel durch Absenden einer Mängelanzeige innerhalb von 8 Tagen rügen; andernfalls verliert er seine Mängelansprüche. Der Anspruch des Kunden auf Ersatz der Kosten einer Selbstvornahme ist ausgeschlossen.

6.3 Bei berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge ist der Kunde ausschließlich berechtigt, Nachbesserung oder kostenfreie Ersatzlieferung zu verlangen. 

7. Schadensersatzansprüche und Haftung

7.1 Übernimmt der Kunde die Ausführung der Planung von FORMIDABLE INTERIORS selbst, liegt die Verantwortung über die übermittelten Angaben wie z.B. Maße, Beschaffenheit der Räume, bei ihm. Wir übernehmen keine Haftung aus resultierenden, falschen Angaben der Auftraggeber und daraus entstehenden Folgeschäden. Alle Angaben, die wir den Kunden liefern sind ausschließlich für die entsprechende Nutzung des Kunden gedacht. Zieht der Kunde, aus eigenem Ermessen, Handwerker zur Umsetzung der Pläne hinzu, greift die Regelung, dass der Handwerker (dann der Auftragnehmer) alle Maße vor Ort zu nehmen und zu prüfen hat.

7.2 Im Rahmen der vertraglich vereinbarten Arbeiten haftet FORMIDABLE INTERIORS gegenüber dem
 Kunden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Diese Haftung ist auf 15% der Auftragssumme begrenzt und verjährt nach 12 Monaten seit ihrer Entstehung.

7.3 FORMIDABLE INTERIORS übernimmt keine Haftung für Schäden, die dadurch entstehen, dass Dritte die von FORMIDABLE INTERIORS ermittelten Maße und Angaben verwenden. Haustechnische Versorgungsleitungen und -anschlüsse wie Wasser, Strom, Gas, Heizung, Steckdosen etc. werden, nur wenn für die Planung notwendig, erfasst und dargestellt.
Für nicht eindeutig nachvollziehbare oder nicht nachprüfbare architektonische Masse wie z.B. Wand-, Decken- oder Fußbodenstärken, Kamin oder Schachtmasse etc. (sowie für Masse, welche die Position und Führung haustechnischer Versorgungsleitungen markieren) übernimmt FORMIDABLE INTERIORS keine Haftung.

7.4 Über die von uns vorgeschlagenen Produkte der unterschiedlichen Hersteller und Vertreiber übernimmt FORMIDABLE INTERIORS keine Haftung.

7.5 Handwerker und ausführende Firmen sind reine Empfehlungen. FORMIDABLE INTERIORS übernimmt keine Garantie für deren Verfügbarkeit und Leistung. 

8. Aufrechnung / Zurückbehaltungsrecht

8.1 Der Kunde darf gegen Forderungen von FORMIDABLE INTERIORS nur aufrechnen, wenn seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

8.2 Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden wegen nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen, soweit diese Ansprüche nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

9. Kündigung

9.1 Das beiderseitige Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein solcher Grund liegt insbesondere dann vor, wenn eine Vertragspartei vorsätzlich gegen Pflichten aus diesem Vertrag verstößt und dadurch Interessen und Rechtsgüter des anderen Teils erheblich verletzt.

9.2 Insbesondere bei trotz wiederholter Aufforderung weiterhin bestehendem Zahlungsverzug seitens des 
 Kunden gegenüber FORMIDABLE INTERIORS und deren Zulieferern als auch bei gravierenden Verstößen
gegen geltendes Recht oder diese AGB, ist FORMIDABLE INTERIORS berechtigt den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Sämtliche bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen und eingekauften Fremdleistungen sind vom Kunden zu 100% zu vergüten.

9.4 Für den Fall, dass einem Kunden Rabatte gewährt wurden oder Leistungen nicht berechnet wurden wurden und der Kunde vorzeitig von einem Auftrag zurücktritt bzw. eine außerordentliche Kündigung des Vertragsverhältnisses einreicht oder den Vertrag storniert, müssen sämtliche gewährten Vergünstigungen an FORMIDABLE INTERIORS rückerstattet/ entrichtet werden. Es erfolgt eine Neuberechnung. Eine anteilige Berechnung der bisher erbrachten Leistungen bzw. Laufzeit ist in diesem Fall unzulässig.

10. Änderungen und Schlussbestimmungen

10.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie etwaige Nebenabreden zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sie sind als solche zu bezeichnen. Die Schriftform ist auch für eine Änderung dieser Klausel zu wahren. Mündliche Abreden außerhalb dieses Vertrags sind nicht getroffen.

10.2 Auf diese Vereinbarung findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

10.3 Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrags aus irgendeinem Grund rechtsunwirksam oder undurchführbar
sein oder werden, oder sollte diese Vereinbarung eine Lücke aufweisen, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll eine angemessene Regelung gelten, die im Rahmen des rechtlich Zulässigen dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt haben.

10.4 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München.

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